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Patientenverfügung

Sie können in einer Patientenverfügung festlegen, in welche Untersuchungen und Behandlungen Sie bei schweren Krankheiten oder nach einem Unfall einwilligen oder welche sie untersagen. Die Patientenverfügung ist verbindlich und Betreuer oder Betreuerinnen beziehungsweise Bevollmächtigte und ärztliches Personal müssen sie als wirksame Willensäußerung berücksichtigen. Eine Patientenverfügung sollten Sie mit Vertrauenspersonen besprechen. Das können Verwandte, Freunde oder ärztliches Personal sein.

Ihre Patientenverfügung ist nur dann wirksam, wenn Sie sie schriftlich verfasst und eigenhändig unterzeichnet haben, und zwar durch

  • Namensunterschrift oder
  • ein notariell beglaubigtes Handzeichen.

In einer Patientenverfügung können Sie zusätzlich das Einverständnis zu einer Organspende erklären.


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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Patientenverfügung finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: