Landeserziehungsgeld (Anträge)
Der Bund und das Land unterstützen Eltern in den ersten drei Lebensjahres des Kindes finanziell.
Der Antrag ist für jedes Lebensjahr neu zu stellen. Für das erste Lebensjahr kann der Antrag gestellt werden, sobald die Geburtsbescheinigung des Standesamtes vorliegt. Der Antrag für das zweite und dritte Lebensjahr kann ab dem neunten Lebensmonat des Kindes gestellt werden.
Das Erziehungsgeld wird im ersten und im zweiten Jahr vom Bund ausbezahlt. Im dritten Jahr übernimmt das Land die fiananzielle Hilfe. Die Höhe des Erziehungsgeldes ist einkommensabhängig.
Erziehungsgeld kann rückwirkend höchstens für sechs Monate vor Antragstellung gewährt werden.
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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Landeserziehungsgeld (Anträge) finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: