Aktuelle Meldungen

  • 18.11.2025

    Korrektur der Bodenrichtwertkarten

    Die Bodenrichtwerte werden durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Calw grundsätzlich im Rhythmus von zwei Jahren aus dem Grundstücksmarkt abgeleitet und veröffentlicht. Stichtag ist regelmäßig der 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres. Für die Grundsteuer werden ebenfalls Bodenrichtwerte abgeleitet und veröffentlicht. Hierbei hat der Gutachterausschuss auf den sogenannten Hauptfeststellungszeitpunkt abzustellen. Dies war zuletzt der 1.1.2022. Die Feststellung des Grundsteuerwerts erfolgt alle sieben Jahre. Die nächste Hauptfeststellung wird demnach auf den 1.1.2029 erfolgen.

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