18.11.2025

Korrektur der Bodenrichtwertkarten

Die Bodenrichtwerte werden durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Calw grundsätzlich im Rhythmus von zwei Jahren aus dem Grundstücksmarkt abgeleitet und veröffentlicht. Stichtag ist regelmäßig der 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres. Für die Grundsteuer werden ebenfalls Bodenrichtwerte abgeleitet und veröffentlicht. Hierbei hat der Gutachterausschuss auf den sogenannten Hauptfeststellungszeitpunkt abzustellen. Dies war zuletzt der 1.1.2022. Die Feststellung des Grundsteuerwerts erfolgt alle sieben Jahre. Die nächste Hauptfeststellung wird demnach auf den 1.1.2029 erfolgen.

Die zum 01.01.2022 beschlossenen Bodenrichtwerte für die Grundsteuerreform haben in der Praxis zu vielen Problemen und teilweise zu nicht korrekten Grundsteuerwerten geführt. Auch hatten die Finanzämter vor allem im Außenbereich die Schwierigkeit, die richtige Bodenrichtwertzone zu wählen. Als Gutachterausschuss haben wir uns den Problemen angenommen und nach Lösungen gesucht. Das Ergebnis ist u.a. die "Schömberger Erklärung" vom 13.06.2023 zur rückwirkenden Korrektur der Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2022 sowie die Einführung von örtlichen Fachinformationen und neuen Bodenrichtwertzonen.

Möglicherweise ist auch Ihr Grundstück von diesen Änderungen betroffen. Sollte dies der Fall sein, so müssen Sie nach derzeitigem Informationsstand nichts weiter unternehmen. Das zuständige Finanzamt arbeitet aktuell an einer technischen Lösung, so dass bereits ergangene Bescheide automatisch geändert werden. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat uns gegenüber bestätigt, dass die am 13.06.2023 vom Gutachterausschuss beschlossenen Änderungen / Korrekturen akzeptiert werden.

Die ursprünglichen (fehlerhaften) Bodenrichtwertkarten sind durch den Zusatz "- alt" gekennzeichnet. Die neuen (berichtigten) Bodenrichtwertkarten sind durch den Zusatz "-korrigiert" gekennzeichnet. Somit sollte ein grundstücksbezogener Vergleich möglich sein. Sollten Sie Zweifel darüber haben, ob Ihr Grundstück von einer Änderung betroffen ist, so dürfen Sie sich gerne auch telefonisch unter 07051 167-411 oder per E-Mail an info@gutachterausschuss-calw.de an uns wenden.

Alternativ und bequemer können Sie im städtebaulichen Portal von BORIS-BW die Änderungen online leicht nachvollziehen.