Zweitwohnungsteuer
Die Gemeinde Enzklösterle erhebt eine Zweitwohnungsteuer auf das Innehaben einer weiteren Wohnung im Gemeindegebiet. Steuerpflichtig sind alle Personen, die eine Wohnung neben ihrem Hauptwohnsitz zu eigenen Wohnzwecken nutzen – unabhängig davon, ob sie Eigentümer oder Mieter sind.
Die Steuer wird nach der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungsteuer der Gemeinde Enzklösterle erhoben.
Änderungen wie Anmeldung, Abmeldung oder Nutzungsänderungen einer Zweitwohnung müssen der Gemeinde zeitnah mitgeteilt werden. Bitte nutzen Sie dazu das Formular am Ende dieser Seite.
Für Rückfragen zur Berechnung oder zu möglichen Befreiungen steht die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Nicole Heselschwerdt
- Sachbearbeitung
Verwaltung
Rathaus, Zimmer: 2
Telefon: 07085 9233-50
Telefax: 07085 923399
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Erreichbarkeit:
Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Zuständiges Amt
Anschrift
Rathaus
Rathausweg 5
75337 Enzklösterle
Anfahrt planen
Telefax: 07085 923399
E-Mail schreiben
Gemeinde Enzklösterle
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Aktuell Termine nur nach Vereinbarung möglich!