Wildschäden

Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen müssen innerhalb einer Woche nach Feststellung des Schadens bei der Gemeinde gemeldet werden. Die Anzeige kann schriftlich oder per E‑Mail erfolgen.

Die Gemeinde bestätigt den Eingang der Meldung und informiert den zuständigen Jagdpächter bzw. die Jagdgenossenschaft, die in der Regel für den Ersatz des Schadens verantwortlich sind.

Kommt keine Einigung zwischen Geschädigtem und Jagdpächter zustande, kann über die Gemeinde ein anerkannter Wildschadensschätzer hinzugezogen werden.

Hinweis: Bei forstwirtschaftlichen Flächen genügt eine jährliche Meldung bis zum 15. Mai.

Ansprechpartner

Carmen Leicht

Verwaltung
Rathaus, Zimmer: 3

Telefon: 07085 9233-21
Telefax: 07085 923399
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Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

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75337 Enzklösterle
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