Wasserzähler: Austausch, Einbau, Ablesung
Austausch des Wasserzählers
Damit eine korrekte Abrechnung des Wasserverbrauchs gewährleistet ist, werden die Wasserzähler in regelmäßigen Abständen durch den Bauhof bzw. die Stadtwerke Bad Wildbad ausgetauscht. Der Austausch erfolgt kostenfrei für die Grundstückseigentümer und wird rechtzeitig angekündigt.
Jahresablesung
Einmal jährlich werden alle Haushalte gebeten, den aktuellen Stand des Wasserzählers zu melden. Die Ablesung kann bequem über das zugesandte Formular oder online erfolgen. Die gemeldeten Werte bilden die Grundlage für die Jahresverbrauchsabrechnung.
Ablesung bei Auszug
Bei einem Umzug oder Eigentümerwechsel ist eine unterjährige Ablesung erforderlich. Der Zählerstand zum Auszugsdatum muss der Gemeinde zeitnah mitgeteilt werden, damit der Verbrauch korrekt zugeordnet und abgerechnet werden kann. Hierzu bitte das am Ende dieser Seite herunterladbare Formular "Wasserzähler Ablesung bei Eigentümerwechsel " verwenden.
Wasseranschluss anmelden und Einbau eines Wasserzählers
Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes brauchen Sie einen Wasseranschluss. Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks oder vermieten dieses.
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Anschluss durch einen Installationsbetrieb einrichten lassen, stellt dieser in der Regel in Ihrem Auftrag den Antrag auf Wasserversorgung bei der Gemeinde Enzklösterle.
Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an die Gemeinde Enzklösterle wenden.
Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.
Wie Sie Ihr Haus an die örtliche Wasserversorgung anschließen lassen können, erfahren Sie unter "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Lageplan
- gegebenenfalls Inbetriebsetzungsanzeige nach Realisierung des Anschlusses
Kosten
Die Gemeinde Enzklösterle verlangt für die Einrichtung und Wartung des Anschlusses Kostenerstattung nach der Wasserversorgungssatzung.
Hinweise
Vor allem bei Neubauten kann die Ausführung einer Mehrspartenhauseinführung Vorteile bringen.
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (Wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- Die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Enzklösterle finden Sie unter Ortsrecht.
Ansprechpartner
Zuzana Fidermak
- Sachbearbeitung
Verwaltung
Rathaus, Zimmer: 9
Telefon: 07085 9233-60
Telefax: 07085 923399
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Erreichbarkeit:
Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Zuständiges Amt
Anschrift
Rathaus
Rathausweg 5
75337 Enzklösterle
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Telefax: 07085 923399
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Gemeinde Enzklösterle
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