Wasserversorgungsanschluss
Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diesen Beitrag finanziert die Gemeinde die Wasserversorgungsanlagen wie beispielsweise Wasserleitungen und Wasserwerke.
Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.
Voraussetzungen
- Sie sind
- Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
- erbbauberechtigt.
- Ihr Grundstück kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen angeschlossen werden.
Verfahrensablauf
Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.
Hinweis: Sie kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.
Fristen
-
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten und dem in der Satzung der Gemeinde festgelegten Verteilungsmaßstab. In der Regel ist das eine Kombination aus Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche.
Die zuständige Gemeinde setzt den Beitragssatz pro Maßstabseinheit in ihrer Satzung fest.
Hinweise
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Rechtsbehelf
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Rechtsgrundlage
Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG) (Wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- § 20 Beitragserhebung
- § 21 Beitragsschuldner
- § 25 Vorauszahlungen
- § 31 Beitragsbemessung
- § 32 Entstehung der Beitragsschuld
- § 42 Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse
- Kommunale Abgabensatzung der Gemeinde, in der das Grundstück liegt
Freigabevermerk
04.02.2026 Innenministerium Baden-Württemberg
Ansprechpartner
Zuzana Fidermak
- Sachbearbeitung
Verwaltung
Rathaus, Zimmer: 9
Telefon: 07085 9233-60
Telefax: 07085 923399
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Sprechzeiten
Erreichbarkeit:
Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Sabine Zenker
- Bürgermeisterin
Bürgermeisteramt
Rathaus, Zimmer: 4
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Telefax: 07085 9233-99
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75337 Enzklösterle
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