Wassergebühren
Für die Trinkwasserversorgung sind die Kommunen (Städte und Gemeinden) zuständig.
In den meisten Fällen betreiben sie selbst ein Unternehmen zur Trinkwasserversorgung oder beziehen Trinkwasser von Unternehmen kommunaler Zusammenschlüsse.
Wenn Sie ein Haus bauen, muss dieses an die kommunale Trinkwasserversorgung angeschlossen werden.
Die Wasserversorgung wird über Gebühren oder privatrechtliche Entgelte finanziert.
Für Kommunen und Zweckverbände aus dem Bereich Wasserversorgung besteht die Möglichkeit, Fördergelder des Landes für Investitionen zu beantragen, um ihre Bürger finanziell zu entlasten.
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer wird zur Zahlung der Wassergebühren von Amts wegen aufgefordert.
Informationen dazu finden Sie auch unter "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Die Kommunen erheben die Wassergebühren durch einen Gebührenbescheid auf der Grundlage einer Satzung.
Die Höhe der Gebühren legen die Kommunen oder Zweckverbände auf Grundlage einer eigenen Kostenkalkulation selbst fest.
Die Kosten für die Wasserversorgung trägt die Hausbesitzerin oder der Hausbesitzer beziehungsweise die Mieterin oder der Mieter eines Gebäudes oder Grundstücks. In jedem Haushalt gibt es einen Wasserzähler, der die Menge des verbrauchten Wassers anzeigt.
Nähere Informationen zu den Wassergebühren, zu Ermäßigungen und besonderen Regelungen, vor allem für Neubaugebiete, können Sie in der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Enzklösterle nachlesen.
Rechtsbehelf
keiner
Rechtsgrundlage
- §§ 50 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (öffnet in neuem Fenster)
- §§ 44 ff Wassergesetz Baden-Württemberg (öffnet in neuem Fenster)
Kommunalabgabengesetz (KAG) (Wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- § 13 KAG (Gebührenerhebung)
- § 14 KAG (Gebührenbemessung)
- § 17 KAG (Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung)
Ansprechpartner
Zuzana Fidermak
- Sachbearbeitung
Verwaltung
Rathaus, Zimmer: 9
Telefon: 07085 9233-60
Telefax: 07085 923399
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Sprechzeiten
Erreichbarkeit:
Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
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Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Zuständiges Amt
Anschrift
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Rathausweg 5
75337 Enzklösterle
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