Schwertransporte und Großraumverkehr - Erlaubnis beantragen
Eine Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung brauchen Sie für
- die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten sowie
- die Beförderung von Ladung mit überhöhten Abmessungen.
Hinweis: Die Durchführung von Großraum- und Schwerverkehr braucht sorgfältige Planung, besonders bei sehr hohen Maß- und Gewichtsüberschreitungen. Je nach Fahrzeugtyp können die Anforderungen sehr unterschiedlich sein. Besprechen Sie diese mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Zuständige Stelle
Landratsamt Calw, Abteilung 33 Straßenbau und -verkehr
Voraussetzungen
Die Erlaubnis können Sie unter anderem erhalten, wenn
- für den beantragten Verkehr die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommt,
- geeignete Straßen zur Verfügung stehen und
- Sie eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis beantragen.
Die Antragstellung und die Bearbeitung der Anträge erfolgt über das bundeseinheitliche Verfahren für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS (Wird in einem neuen Fenster geöffnet)).
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Stelle die Erlaubnis beziehungsweise Ausnahmegenehmigung.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Kosten
je nach Aufwand, Umfang und Dauer der Erlaubnis
Bearbeitungsdauer
in der Regel: zwei Wochen
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Wird in einem neuen Fenster geöffnet):
- § 29 Absatz 3 Übermäßige Straßenbenutzung
- § 46 Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Wird in einem neuen Fenster geöffnet):
- § 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
- § 34 Achslast und Gesamtgewicht
Zuständiges Amt
Anschrift
Vogteistraße 44 - 46
75365 Calw
Anfahrt planen
Telefon: 07051 160-0
Telefax: 07051 160-388
Landkreis Calw