Meldebescheinigung

Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen,

beispielsweise für:

  • Aufgebot beim Standesamt
  • Zulassungsstelle
  • Banken
  • Rentenversicherer.

Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über Ihre im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, aktuelle Anschriften.

Ansprechpartner

Nicole Heselschwerdt

  • Sachbearbeitung

Verwaltung
Rathaus, Zimmer: 2

Telefon: 07085 9233-50
Telefax: 07085 923399
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Sprechzeiten

Erreichbarkeit:

Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Dienstag geschlossen

Mittwoch geschlossen 

Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus
Rathausweg 5
75337 Enzklösterle
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Gemeinde Enzklösterle

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