Leichenpass - Ausstellung beantragen
Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
Voraussetzungen
Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung
- Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
- Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
(bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)
Kosten
Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG BW) (Wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- § 34 Zulässigkeit der Erdbestattung
- § 44 Leichenpass
Zuständiges Amt
Anschrift
Rathaus Calmbach
Hauptstraße 2
75323 Bad Wildbad - Calmbach
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Telefon: 07081 930-177
Telefax: 07081 930-114
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