Hundesteuer

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie Ihren Hund in Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Ziehen Sie mit Ihrem Hund lediglich innerhalb der Gemeinde um, müssen Sie die Adressänderung Ihrer Gemeinde mitteilen. Sie können die neue Anschrift persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe Ihres Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheids bekannt geben.

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG)  (Wird in einem neuen Fenster geöffnet)

  • § 9 Absatz 3 Gemeindessteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

 

Hundesteuer - Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Gemeinde kann dafür eigene Regelungen festlegen. Daher können die Voraussetzungen und die Höhe der Steuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

Voraussetzungen

Sie halten einen Hund.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden. Nutzen Sie das Formular "Hundesteueranmeldung". Sie erhalten es bei Ihrer Gemeinde bzw. es steht am Ende dieser Seite zum Download bereit.

Fristen

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

Erforderliche Unterlagen

eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

keine

Hinweise

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG)  (Wird in einem neuen Fenster geöffnet)

  • § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

 

Hundesteuer - Hund abmelden

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

Voraussetzungen

Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder Sie haben keinen Hund mehr.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde bzw. es steht am Ende dieser Seite zum Download bereit.

Fristen

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Hundesteuermarke

Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

Kosten

in der Regel: keine

Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

Hinweise

Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG)  (Wird in einem neuen Fenster geöffnet)

§ 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Ansprechpartner

Nicole Heselschwerdt

  • Sachbearbeitung

Verwaltung
Rathaus, Zimmer: 2

Telefon: 07085 9233-50
Telefax: 07085 923399
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Erreichbarkeit:

Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Dienstag geschlossen

Mittwoch geschlossen 

Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus
Rathausweg 5
75337 Enzklösterle
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