Grabmalaufstellung

Für das Aufstellen oder Verändern eines Grabmals ist nach der Friedhofssatzung der Gemeinde Enzklösterle eine vorherige Genehmigung erforderlich. Die Prüfung stellt sicher, dass Gestaltung, Maße und Material den örtlichen Vorgaben entsprechen und die Standsicherheit gewährleistet ist.

Der Antrag wird in der Regel durch den beauftragten Steinmetzbetrieb eingereicht. Erst nach erteilter Genehmigung darf das Grabmal gesetzt oder verändert werden.

 

Ansprechpartner

Nicole Heselschwerdt

  • Sachbearbeitung

Verwaltung
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Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

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75337 Enzklösterle
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