Grabmalaufstellung
Für das Aufstellen oder Verändern eines Grabmals ist nach der Friedhofssatzung der Gemeinde Enzklösterle eine vorherige Genehmigung erforderlich. Die Prüfung stellt sicher, dass Gestaltung, Maße und Material den örtlichen Vorgaben entsprechen und die Standsicherheit gewährleistet ist.
Der Antrag wird in der Regel durch den beauftragten Steinmetzbetrieb eingereicht. Erst nach erteilter Genehmigung darf das Grabmal gesetzt oder verändert werden.
Ansprechpartner
Nicole Heselschwerdt
- Sachbearbeitung
Verwaltung
Rathaus, Zimmer: 2
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Telefax: 07085 923399
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Erreichbarkeit:
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Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Zuständiges Amt
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Rathausweg 5
75337 Enzklösterle
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