Gewerberegister
Gewerberegister - Auskunft beantragen
Öffentliche und private Institutionen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten.
Gewerbetreibende müssen bestimmte Vorgänge der Gemeinde anzeigen. Dazu gehören die An-, Um- und Abmeldung
- eines Gewerbes,
- einer Zweigniederlassung oder
- einer Zweigstelle.
Das Verzeichnis dieser Meldungen in einer Gemeinde ist das Gewerberegister.
Hinweis: Die Auskunft gibt Daten der Gewerbean- oder ummeldung wieder. Sie werden von der zuständigen Stelle nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.
Das gilt nicht für Informationen über abgemeldete Betriebe.
Zuständige Stelle
Gewerbeamt der Gemeinde Enzklösterle
Voraussetzungen
Ohne eine besondere Begründung erhalten Sie Auskünfte zu den Grunddaten der Gewerbetreibenden. Dazu gehören
- der Name,
- der Name des Geschäfts (Geschäftsbezeichnung),
- die betriebliche Anschrift und
- die angezeigte Tätigkeit.
Möchten Sie weitere Daten erhalten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.
Ein rechtliches Interesse haben Sie beispielsweise, wenn Sie
- Rechtsansprüche geltend machen wollen oder
- sich auf erbrachte Leistungen der Gewerbetreibenden beziehen oder
- Kredite an die Gewerbetreibenden vergeben.
Achtung: Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register wie beispielsweise das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. Sie haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der zuständigen Stelle, ob sie Ihnen die Auskünfte erteilt.
Verfahrensablauf
Die Auskunft aus dem Gewerberegister können Sie formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Neben Angaben zu Ihrer eigenen Person sollten Sie die Ihnen bekannten Daten zum gesuchten Betrieb nennen, zum Beispiel:
- Name des Betriebs
- Name der Gewerbetreibenden
- die Ihnen zuletzt bekannte Anschrift
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
bei Auskünften, die über die Grunddaten hinausgehen: Nachweis des rechtlichen Interesses wie
- Schuldtitel,
- Vertragskopien oder
- Rechnungen
Kosten
13 € pro Auskunft gemäß Verwaltungsgebührensatzung Enzklösterle
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Ausführungen zum Rechtsbehelf können Sie der Entscheidung der Behörde entnehmen.
Rechtsgrundlage
Gewerbeordnung (GewO) (Wird in einem neuen Fenster geöffnet):
- § 14 Anzeigepflicht
Ansprechpartner
Nicole Heselschwerdt
- Sachbearbeitung
Verwaltung
Rathaus, Zimmer: 2
Telefon: 07085 9233-50
Telefax: 07085 923399
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Erreichbarkeit:
Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Zuständiges Amt
Anschrift
Rathaus
Rathausweg 5
75337 Enzklösterle
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Telefax: 07085 923399
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Gemeinde Enzklösterle
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