Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.
Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
- Wohnbauflächen,
- Gewerbe- und Industriebauflächen,
- Grünflächen oder
- Verkehrsflächen.
Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
Flächennutzungsplan einsehen
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.
Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
Baugesetzbuch (BauGB) (Wird in einem neuen Fenster geöffnet)
- § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
- § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
- § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet
Freigabevermerk
25.03.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Ansprechpartner
Sabine Zenker
- Bürgermeisterin
Bürgermeisteramt
Rathaus, Zimmer: 4
Telefon: 07085 9233-0
Telefax: 07085 9233-99
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Aktuell Termine nur nach Vereinbarung möglich!
Zuständiges Amt
Anschrift
Rathaus
Rathausweg 5
75337 Enzklösterle
Anfahrt planen
Telefax: 07085 923399
E-Mail schreiben
Gemeinde Enzklösterle
Allgemeine Öffnungszeiten des Amtes
Aktuell Termine nur nach Vereinbarung möglich!