Familienpass

Der Landesfamilienpass 2026 ist da

 

Dieser Pass bietet auch in diesem Jahr einem berechtigten Personenkreis die Möglichkeit,

staatliche Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw.

zu einem ermäßigten Eintritt zu besuchen. Danach können Familien einen Landesfamilienpass beantragen, wenn einer der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

 

  • Familien mit min. drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit nur einem Elternteil, die mit mind. einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mind. einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und
  • Familien, die Leistungen aus dem AsylbLG erhalten und mit mind. einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

 

Das Bürgermeisteramt gibt die Gutscheinkarten 2026 an die bisherigen Inhaber der Landesfamilienpässe ohne neuen Antrag aus. Für die Aushändigung der Gutscheinkarte genügt die Vorlage des Landesfamilienpasses. Sie erhalten diese Pässe und Gutscheinkarten bei Frau Heselschwerdt im Rathaus. Hierzu bitten wir Sie vorab einen Termin zu vereinbaren unter 07085/9233-50.

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus
Rathausweg 5
75337 Enzklösterle
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Telefax: 07085 923399
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Gemeinde Enzklösterle

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