Entwässerungsanschluss

Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Abwasserbeseitigung müssen Sie einen Anschlussbeitrag zahlen. Durch diesen Beitrag finanziert die Gemeinde die Abwasseranlagen wie beispielsweise Kanäle, Kläranlagen und Regenrückhaltebecken.

Neben den Anschlussbeiträgen kann die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss von Ihnen fordern.

Zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung Enzklösterle für Grundstücke auf deren Gemarkung

Voraussetzungen

  • Sie sind
    • Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
    • erbbauberechtigt.
  • Ihr Grundstück kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen angeschlossen werden.

Verfahrensablauf

Sie erhalten von der Gemeinde Enzklösterle einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.

Hinweis: Sie kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten und dem in der Satzung der Gemeinde Enzklösterle festgelegten Verteilungsmaßstab. In der Regel ist das eine Kombination aus Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche.

Die Gemeinde Enzklösterle setzt den Beitragssatz pro Maßstabseinheit in ihrer Satzung fest.

Hinweise

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Rechtsbehelf

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Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG) (Wird in einem neuen Fenster geöffnet)

  • § 20 Beitragserhebung
  • § 21 Beitragsschuldner
  • § 25 Vorauszahlungen
  • § 31 Beitragsbemessung
  • § 32 Entstehung der Beitragsschuld
  • § 42 Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse
  • Kommunale Abgabensatzung der Gemeinde, in der das Grundstück liegt

Ansprechpartner

Zuzana Fidermak

  • Sachbearbeitung

Verwaltung
Rathaus, Zimmer: 9

Telefon: 07085 9233-60
Telefax: 07085 923399
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Erreichbarkeit:

Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Dienstag geschlossen

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus
Rathausweg 5
75337 Enzklösterle
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Gemeinde Enzklösterle

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