Bauwasserzins / Bauwasserzähler

Wird bei der Herstellung von Bauwerken das verwendete Wasser nicht durch einen Wasserzähler festgestellt, wird eine pauschale Verbrauchsgebühr erhoben. Ein Bauwasserzähler kann bei der Gemeinde Enzklösterle beantragt werden. Bitte verwenden Sie das am Ende der Seite downloadbare Formular.  

Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist folgender pauschaler Wasserverbrauch:
Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten von Gebäuden werden je 100 Kubikmeter umbautem Raum 5 m³ als pauschaler Wasserverbrauch zugrunde gelegt; Gebäude mit weniger als 100 Kubikmeter umbautem Raum bleiben gebührenfrei. Bei Fertigbauweise werden der Ermittlung des umbauten Raums nur die Keller- und Untergeschosse zugrunde gelegt.

Rechtsgrundlage

§ 44 der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Enzklösterle 

Ansprechpartner

Zuzana Fidermak

  • Sachbearbeitung

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