Bauakten / Bebauungsplan (Einsicht nehmen)
Hauseigentümerin bzw. Hauseigentümer können Einsicht in ihre eigenen Bauakten erhalten.
Möchte eine andere Person (auch Ehepartner/Ehepartnerin oder ein Familienangehöriger) Einsicht nehmen, ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen und zusätzlich die schriftliche Einwilligung der Hauseigentümerin bzw. des Hauseigentümers erforderlich.
Die Einsicht in Bebauungspläne ist für jedermann ohne besondere Voraussetzungen möglich. Diese Unterlagen dienen der allgemeinen Information über die bauliche Entwicklung und Nutzung eines Gebietes.
Für die Einsichtnahme wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Zuständiges Amt
Anschrift
Technisches Rathaus
Wilhelmstraße 50
75323 Bad Wildbad
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Telefon: 07081 930-226
Telefax: 07081 930-250
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