Alters- und Ehejubiläen

Bei bestimmten Ereignissen, beispielsweise besonderen Geburtstagen oder Ehejubiläen, kann Ihre Gemeinde Ihren Namen und Ihre Anschrift an Mandatsträger, Presse, Rundfunk sowie an das Staatsministerium und Bundesverwaltungsamt zur Veröffentlichung weitergeben. Dagegen können Sie ohne Begründung widersprechen.

Hinweis: Altersjubiläen sind ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläum sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Voraussetzungen

Alters- oder Ehejubiläum

Verfahrensablauf

Sie müssen der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen. Der Widerspruch ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll einlegen. Am Ende dieser Erläuterung finden Sie ein Formular zum Download.

Fristen

Die Gemeinden weisen bei der Anmeldung und einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei schriftlicher und elektronischer Beantragung: Kopie von Reisepass oder Personalausweis

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel 2 bis 4 Wochen   

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Leistungsklage

Rechtsgrundlage

  • § 50 Abs. 2 und Abs. 5 Bundesmeldegesetz (Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen)
  • § 9 Meldeverordnung Baden-Württemberg (Datenübermittlungen)
  • § 86 Verarbeitung Bundesdatenschutzgesetz (Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke staatlicher Auszeichnungen und Ehrungen)

Ansprechpartner

Nicole Heselschwerdt

  • Sachbearbeitung

Verwaltung
Rathaus, Zimmer: 2

Telefon: 07085 9233-50
Telefax: 07085 923399
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Erreichbarkeit:

Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Dienstag geschlossen

Mittwoch geschlossen 

Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus
Rathausweg 5
75337 Enzklösterle
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Gemeinde Enzklösterle

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