Katzenschutzverordnung in Enzklösterle – mehr Verantwortung für das Wohl unserer Katzen
Die Gemeinde Enzklösterle hat zum Schutz freilebender Katzen eine Katzenschutzverordnung erlassen. Der Gemeinderat hat am 16.12.2025 die Einführung der Verordnung einstimmig beschlossen. Sie ist seit dem 1. April 2026 in Kraft.
Was regelt die Katzenschutzverordnung?
Die Katzenschutzverordnung richtet sich insbesondere an Halterinnen und Halter von Katzen, denen unkontrollierter Freigang gewährt wird.
Für diese Katzen gelten insbesondere folgende Pflichten:
- Kastration: Freilaufende Halterkatzen müssen kastriert sein.
- Kennzeichnung: Die Katze muss dauerhaft gekennzeichnet werden, beispielsweise durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung.
- Registrierung: Die gekennzeichnete Katze muss in einem kostenfreien Haustierregister registriert werden, beispielsweise bei TASSO oder FINDEFIX.
- Mitwirkung bei Fundtieren: Durch die Kennzeichnung und Registrierung kann eine aufgefundene oder verletzte Katze schneller ihrem Halter zugeordnet werden.
Die Kennzeichnung und Registrierung sind dabei nicht nur für die Kontrolle der Verordnung wichtig. Sie helfen vor allem dann, wenn eine Katze entläuft, verletzt aufgefunden wird oder nicht mehr zu ihrem Zuhause zurückfindet.
Warum ist die Kastration so wichtig?
Eine unkastrierte Freigängerkatze kann erheblich zur Vermehrung freilebender Katzen beitragen. Nachwuchs, der nicht dauerhaft versorgt werden kann, landet nicht selten auf der Straße. Dort sind die Tiere Krankheiten, Parasiten, Verletzungen, Unterernährung und weiteren Gefahren ausgesetzt. Des Weiteren wird durch die Kastration die einheimischen und wild lebenden europäische Wildkatze geschützt. Die Kastration hat zudem Vorteile für die Tiere selbst. Sie kann unter anderem das Risiko von Revierkämpfen und daraus entstehenden Verletzungen reduzieren und dazu beitragen, dass Katzen weniger weit und weniger lange auf Partnersuche umherstreifen.
Was müssen Katzenhalterinnen und Katzenhalter jetzt tun?
Wer eine Katze mit unkontrolliertem Freigang hält, sollte zunächst überprüfen, ob die eigenen Tiere
1. kastriert,
2. gekennzeichnet und
3. registriert
sind.
Ist eine Katze noch nicht gekennzeichnet, kann dies in der Regel durch einen Tierarzt mittels Mikrochip erfolgen. Anschließend sollte die Chipnummer in einem Haustierregister hinterlegt werden. Die Registrierung ist bei den entsprechenden Haustierregistern kostenfrei.
Wer seine Katze bereits kastriert, gechippt und registriert hat, muss grundsätzlich nichts weiter veranlassen.
Kein Katzenverbot – sondern mehr Verantwortung
Die Katzenschutzverordnung bedeutet ausdrücklich kein Katzenverbot und auch keine Einschränkung des normalen Katzenhaltens. Es geht vielmehr darum, Verantwortung für Tiere zu übernehmen, die regelmäßig freien Auslauf erhalten. Eine Katze, die ein Zuhause hat, soll auch als solche erkennbar sein und im Fall eines Entlaufens oder Fundes schnell wieder ihrem Halter zugeordnet werden können.
Tierschutz beginnt nicht erst dann, wenn ein Tier bereits krank oder verletzt ist. Er beginnt mit verantwortungsvoller Haltung und der Vorsorge, dass Tierleid möglichst gar nicht erst entsteht.