2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der „Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberes Enztal (Vorentwurf)
Der gemeinsame Ausschuss der „Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberes Enztal“ hat am 11.03.2021 den Fortschreibungsbeschluss gefasst.
In den jeweiligen Mitgliedsgemeinden fanden Vorabstimmungen bzw. Klausurtagungen statt. Zudem erfolgten Datenerhebungen.
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes verfolgt folgende Ziele:
- Nachhaltige Siedlungsentwicklung
- Schaffung von Wohnraum
- Förderung lokaler Wirtschaft
- Schutz von Natur und Landschaft
- Sicherung und Ausbau der Infrastruktur (z. B. Berücksichtigung erneuerbarer Energien)
- Berücksichtigung spezifischer Herausforderungen und Besonderheiten
Der Ausgangspunkt für die Fortschreibung ist der gültige Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2010.
Beim Flächennutzungsplan handelt es sich um eine vorbereitende Bauleitplanung und somit besteht kein direkt verbindliches Baurecht. Dieser bindet nachgeordnete Planungen und steuert die Entwicklung der Kommune.
Für den nun vorliegenden Vorentwurf wurde die Bevölkerungsprognose und die Bedarfsermittlung analysiert, der tatsächliche Bestand korrigiert, die Steckbriefe für die einzelnen Gebiete erstellt und die Planflächen dem ermittelten Bedarf gegenüber-gestellt.
Der Bedarf wird durch die Bevölkerungsentwicklung mit Wanderungen, der Belegungsdichte pro Wohneinheit, der Anzahlt der freien Bauflächen und der demografischen Entwicklung ermittelt.
Von den jeweiligen Bedarfen sind die Flächenreserven (z. B. nicht umgesetzte Bebauungspläne oder private Eigentümer) und die Leerstände abzuziehen.
Im Ergebnis ergibt sich dann der entsprechende Bedarf.
Für die Stadt Bad Wildbad ergibt sich ein Bedarf von 17,95 ha. Hiervon müssen die Flächenreserven von 10,71 ha abgezogen werden und zusätzlich noch die Leerstände von 2,94 ha. Damit ergibt sich ein Bedarf an neuen Wohnbauflächen in einer Größenordnung von 4,3 ha.
Als Flächen werden insgesamt derzeit 19,8 ha ausgewiesen. Somit würde ein Überschuss von 15,50 ha entstehen.
Für gewerbliche Bauflächen wird ein Bedarf an gewerblichen Bauflächen von 5,9 ha für Bad Wildbad ausgewiesen.
Für Sonderbauflächen werden insgesamt 37,1 ha berücksichtigt (u. a. für Baumwipfelhotel, Bereich „Südlicher Kurpark“, Waldchalets, Tinyhäuser, Freiflächen-Photovoltaik und Windkraft).
Für Enzklösterle gibt es einen Bedarf von 0,90 ha. Abzüglich der Flächenreserven von 8,55 ha und der Gebäudeleerstände von 2,35 ha ergibt sich ein negatives Ergebnis (-10,0 ha), so dass sich kein neuer Wohnbauflächenbedarf abbildet.
Als Flächen werden 7,25 ha ausgewiesen, der zusammen mit dem negativen Wohnbauflächenbedarf ein Überschuss von 17,25 ha darstellen würde.
Für gewerbliche Bauflächen wird ein Bedarf von 1,3 ha aufgenommen.
Einen Bedarf von 1,16 ha ergibt sich für die Gemeinde Höfen. Nach Abzug der Flächenreserven von 3,11 ha und der Leerstände von 0,05 ha ergibt sich ebenfalls ein negatives Ergebnis (-2,0 ha) und somit ergibt sich auch hier kein neuer Wohnbauflächenbedarf.
Die ausgewiesenen Flächen betragen 5,7 ha und der Überschuss würde somit 7,7 ha betragen.
Ein Bedarf von 0,4 ha wird für gewerbliche Bauflächen ausgewiesen.
Bei allen Gemeinden wurden im Vergleich zum bestehenden Flächennutzungsplan bereits Teilflächen herausgenommen.
Die aufgenommenen Flächen sind deutlich größer als der ermittelte Flächenbedarf, um im weiteren Verfahren ausreichend Auswahlmöglichkeiten zu erhalten.
Eine kurze Beschreibung und Bewertung der jeweiligen Flächen aus stadtplanerischer und landschaftsplanerischer Sicht werden in den Steckbriefen genannt. Regionalplanerische Ziele werden in die Steckbriefe aufgenommen, aber noch nicht als Ausschlusskriterium verwendet. Zur späteren Konkretisierung der Flächen sind sie zu beachten.
Die Flächen werden im laufenden Verfahren aktualisiert und angepasst.
Als Unterlagen zum jetzigen Verfahrensstand können in der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes bestehend aus 3 Planteilen und der Begründung vorgelegt werden.
Die Begründung enthält Steckbriefe zu den jeweiligen Flächen.
Nach Abschluss der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird der Vorentwurf fortgeschrieben bzw. überarbeitet. Zudem müssen die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet werden. Hier erfolgt eine Abwägung.
Sobald dies erfolgt ist, wird dieser überarbeitete Entwurf sowie die restlichen Unterlagen erneut den Gemeinderäten sowie dem gemeinsamen Ausschuss vorgelegt, um die erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in Gang zu setzen.
Der Flächennutzungsplan wird für den Zeithorizont bis 2036 die Grundzüge der baulichen Nutzung der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Enztal darstellen und damit den derzeit wirksamen Flächennutzungsplan von 2010 fortschreiben.
Parallel zum Flächennutzungsplan muss der Landschaftsplan fortgeschrieben werden. Ebenso muss ein Umweltbericht erstellt werden. Dies befindet sich beides noch in Bearbeitung.
Der Flächennutzungsplan benötigt eine Genehmigung durch das Landratsamt Calw und muss daher den übergeordneten Planungsvorgaben entsprechen.
Kosten
Im Haushaltsplan 2025 sind für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes Haushaltsmittel unter 51100200 (vorbereitende Bauleitplanung) eingestellt.
Die Abrechnung der Kosten erfolgt innerhalb der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft anhand der jeweiligen Einwohnerzahlen.
Auffassung der Verwaltung
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist wichtig für die weiteren Entwicklungen der jeweiligen Gemeinden.
Die entsprechenden Grundzüge der künftigen baulichen Nutzungen werden im Flächennutzungsplan abgebildet.
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