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Kinderreisepass

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes oder das Familienbuch der Eltern ggf. bereits vorhandene Identitätspapiere (z.B. alter Kinderausweis)
  • ein biometrisches Lichtbild
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten)

Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterscheiden und Kinderreisepass nicht von allen Ländern anerkannt werden, sollten Sie bei der Botschaft Ihres Reiselandes nachfragen, ob ein Kinderreisepass ausreicht oder ein Reisepass ausgestellt werden muss.

Zur Ausstellung müssen Sie persönlich erscheinen. Außerdem ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter oder der Nachweis über das Sorgerecht erfolderlich.

Ihre Ansprechpartner

Nicole Heselschwerdt

Sachbearbeitung
Rathaus
Telefon: +49 7085 9233-50
Telefax: +49 7085 923399
E-Mail schreiben


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Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Kinderreisepass finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: