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Dienstag, 13. Dezember 2022

Zahnärztlicher Notfalldienst: Einheitliche Notfalldienstnummer für Baden-Württemberg

Ab dem 9. Dezember 2022 erhalten Patient*innen unter 0761 120 120 00 die Information, welche Zahnartpraxen in ihrer unmittelbaren Umgebung zum Zeitpunkt ihres Anrufs Notdienst haben.

Die neue einheitliche Notfalldienstnummer löst die bisher überwiegend kreisbezogenen Rufnummern ab, die Auskunft über die Eiunteilung des zahnr ärztlichen Notfalldienstes im jeweiligen Stadt- oder Landkreis gaben. Der Vorteil: Die Anfahrtswege werden künftig noch kürzer, da die diensthabenden Praxen aufgrund der Entfernung zum Anrufenden ermittelt werden. Mit der Eingabe der Postleitzahl über die Telefontgastatur bekommt der Anrufende in der Regel fünf diensthabende Praxen angesagt. 

Für die Notfallversorgung nach Unfällen sind wie bisher die Zahnkliniken in Baden-Württemberg sowie weitere Kliniken mit entsprechenden Fachabteilungen Anlaufstelle.

Neben der neuen einheitlichen Notfalldienstnummer 0761 120 120 00 steht selbstverständlich auch weiterhin die Notfalldienstsuche unter www.kzvbw.de/patienten/zahnarztnotdienst zur Verfügung.