Freitag, 8. Januar 2021
Notbetreuung in der Grundschule und in dem Kindergarten ab 11.01.2021
Antrag auf die Notbetreuung finden sie hier als PDF Datei zum Download.
Der Lockdown wird verlängert; die Präsenzpflicht an Schulen wird ausgesetzt und die Kindergärten bleiben zu - vorerst bis 15.01.2021! Das Land Baden Württemberg will die Infektionslage abwarten und dann entscheiden, wie ab dem 18.01.2021 weiter verfahren wird.
Für die Notbetreuung in der kommenden Woche gilt deshalb in Grundschule und Kindergarten:
- Beide Erziehungsberechtigten müssen in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sein oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen (mit Abschluss 2021)
- und dadurch tatsächlich an der Betreuung gehindert sein. Keine andere Betreuungsperson darf zur Verfügung stehen.
Wie werden die Eltern informiert bzw. melden ihr Kind zur Notbetreuung an?
Grundschule:
Die Eltern der Grundschulkinder werden von unserer Grundschule informiert.
Schulbetreuung:
Die Eltern werden durch Frau Bredenhagen informiert.
Kindergarten:
Die Eltern werden durch die Kindergartenleitung, Frau Klittich, informiert.
Anmeldung zur Notbetreuung bei den genannten Ansprechpartnern.
Bitte beachten Sie: Nehmen Sie die Notbetreuung nur dann in Anspruch, wenn Sie wirklich keine andere Betreuung für Ihr Kind haben. Ziel der Schließung ist nach wie vor, Kontakte zu reduzieren, um damit die weitere Verbreitung des Virus zu verlangsamen.