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Donnerstag, 1. Mai 2025

DIREKTVERSAND PERSONALAUSWEIS AB 1. MAI 2025

Ab 01.05.2025 wird es möglich sein, Personalausweise / Reisepässe / eID-Karten für Unionsbürger direkt nach Hause geschickt zu bekommen. Der Direktversand ist als zusätzliche Service-Option zu verstehen. Die Abholung der Ausweisdokumente in der Behörde ist natürlich nach wie vor (kostenfrei) möglich.

Welche Ausweisdokumente können direkt nach Hause geschickt werden?

  • Personalausweise, Reisepässe, eID-Karten für Unionsbürger
  • Für vorläufige und im Express-Bestellverfahren beantragte Ausweisdokumente ist der Direktversand nicht möglich

Wer kann den Direktversand beantragen?

  • Personalausweis und eID Karten für Unionsbürger: Personen ab 16 Jahren
  • Reisepass: Personen ab 18 Jahren
  • Für Kinder ist ein Direktversand von Ausweisdokumenten grundsätzlich nicht möglich

Wo und wann kann der Direktversand beantragt werden?

  • Die Option Direktversand muss direkt bei der Beantragung Ihres neuen Personalausweises / Reisepasses / eID-Karte bei uns im Passamt beantragt werden
  • Damit Sie über die Zustellung informiert werden können, muss im Antrag Ihre E-Mail-Adresse hinterlegt werden

Was kostet die Option Direktversand?

  •  Wenn Sie sich bei der Beantragung für die Option Direktversand entscheiden, sind zusätzlich 15 € zu der regulären Ausweis-/Passgebühr fällig
  •  Die Gebühr für den Direktversand bezahlen Sie direkt bei der Beantragung Ihres Ausweisdokumentes bei uns im Passamt (in bar oder per EC-Karte)

Wohin wird das neue Ausweisdokument geschickt?

  • Der Versand erfolgt an die Adresse Ihres Hauptwohnsitzes
  • Ein Versand an eine Wunschadresse ist nicht möglich

Wer ist der Zustell-Dienstleister für Ausweisdokumente im Direktversand?

 Der Direktversand wird von der Deutsche Post AG ausgeführt

Wie läuft die Aushändigung des neuen Ausweisdokumentes an der Wohnungstür ab?

  •  Sie erhalten im Vorfeld eine E-Mail von der Deutsche Post AG mit Informationen zum voraussichtlichen Zustelltag
  • Bei der Zustellung müssen Sie sich dem Zusteller gegenüber mit einem gültigen Ausweisdokument mit Lichtbild ausweisen können (d.h. bei Beantragung eines neuen Personalausweises müssen Sie bereits einen gültigen Reisepass besitzen, den Sie vorzeigen können bzw. wenn Sie einen neuen Reisepass beantragt haben, müssen Sie einen gültigen Personalausweis vorzeigen)
  • Führerschein, Krankenversicherungskarte etc. mit Lichtbild werden NICHT akzeptiert

à Ihr neues Ausweisdokument darf ohne Ausnahme nur an Sie persönlich übergeben werden

 

Was passiert, wenn ich nicht zuhause bin?

  • Wenn der Postzusteller Sie nicht persönlich antrifft, wird Ihr Ausweisdokument 7 Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Bei der Abholung dort müssen Sie sich ebenfalls ausweisen
  • Sollte innerhalb dieser 7-Tagesfrist keine Abholung stattfinden, wird das Ausweisdokument an uns, das Passamt, weitergeleitet und liegt dann dort für Sie zur Abholung bereit (eine Erstattung der 15 € für den Direktversand ist nicht möglich)

Was passiert mit meinem alten Personalausweis / Reisepass / eID-Karte?

  • Ihr altes Ausweisdokument wird bereits bei der Beantragung des neuen Dokuments bei uns im Passamt vernichtet bzw. ungültig gemacht
  • bei aktivierter Online-Ausweisfunktion ist auch diese nach Entwertung des Personalausweises nicht mehr nutzbar

Kann ich den Direktversand auch bei gleichzeitiger Beantragung von Personalausweis und Reisepass auswählen?

Nein, da Sie bei der Aushändigung durch den Postzusteller kein gültiges Ausweisdokument vorzeigen können

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Nicole Heselschwerdt Tel.: 07085-9233-50.

Gerne können Sie uns auch per E-Mail unter nicole.heselschwerdt@enzkloesterle.dee erreichen.