Der Landesfamilienpass und die Gutscheinkarten 2023 sind da
Dieser Pass bietet auch in diesem Jahr einem berechtigten Personenkreis die Möglichkeit,
staatliche Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw.
zu einem ermäßigten Eintritt zu besuchen. Danach können Familien einen Landesfamilienpass beantragen, wenn einer der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kinder (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hart IV berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Aufgrund der fortdauernden Corona Lage gibt es bei zahlreichen Kooperationspartnern Einschränkungen für einen Besuch oder ist nur mit Online-Ticket möglich. Bitte informieren Sie sich daher vorab beim jeweiligen Anbieter auf dessen Homepage, ob und in welcher Form das gewünschte Angebot angenommen werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind.
Das Bürgermeisteramt gibt die Gutscheinkarten 2023 an die bisherigen Inhaber der Landesfamilien-
pässe ohne neuen Antrag aus. Für die Aushändigung der Gutscheinkarte genügt die Vorlage des Landesfamilienpasses. Sie erhalten diese Pässe und Gutscheinkarten bei Frau Heselschwerdt im Rathaus. Hierzu bitten wir Sie vorab einen Termin zu vereinbaren unter 07085/9233-50.
Zutritt zum Rathaus nur mit Termin.