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Der Landesfamilienpass und die Gutscheinkarten 2025 sind da

Dieser Pass bietet auch in diesem Jahr einem berechtigten Personenkreis die Möglichkeit, staatliche Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt zu besuchen. Danach können Familien einen Landesfamilienpass beantragen, wenn einer der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kinder (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

 

Das Bürgermeisteramt gibt die Gutscheinkarten 2025 an die bisherigen Inhaber/innen der Landesfamilienpässe, sowie an neue Antragsteller/innen aus. Für die Aushändigung der Gutscheinkarte genügt die Vorlage des Landesfamilienpasses. Sie erhalten diese Pässe und Gutscheinkarten bei Frau Heselschwerdt im Rathaus. Hierzu bitten wir Sie vorab einen Termin zu vereinbaren unter 07085/9233-50.

Nutzung des Passes auch ohne Gutschein

Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration

(https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/) ist eine Liste aller staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.

Neu: Übersichtlichere Darstellung der Angebote

Ab 2025können die einzelnen mit dem Landesfamiienpass kooperierende Einrichtungen auf einer Karte sowei die weiteren Informationen abgerufen werden.

QR-Code

www.muetter-vaeter.de/adressen

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