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Kommunalwahl am 9. Juni 2024

GEMEINDERATSWAHL

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

für die bevorstehende Gemeinderatswahl in Juni hat die Gemeinde Enzklösterle nur eine Wahlvorschlagsliste erhalten. Dadurch ändert sich das Wahlsystem. Während 2019 noch die Verhältniswahl angewendet wurde, gilt im Juni 2024 das System der Mehrheitswahl. Zwei wesentliche Änderungen ergeben sich bei der Sitzverteilung und der Stimmabgabe.

Bei der Mehrheitswahl gelten die Kandidierenden mit den meisten Stimmen als gewählt. Es wird im Gegensatz zur Verhältniswahl nicht nach prozentualem Stimmanteil der Liste entschieden, da es dieses Jahr nur eine Liste gibt.

Die Stimmabgabe ist nach § 19 Abs. 3 KomWG geregelt. Gewählt sind die Kandidierenden oder andere namentlich Genannten in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen. Dabei sind die Wähler jedoch nicht daran gebunden, die vorgeschlagenen Bewerber zu wählen, sondern können bis zur Ausschöpfung ihrer Stimmenzahl (max. 10) andere Namen auf dem Wahlzettel ergänzen. Die Wahlberechtigten können dabei so vielen Personen eine Stimme geben, wie Gemeinderäte zu wählen sind, also 10.

Die Wählerinnen und Wähler haben bei der Mehrheitswahl allerdings nicht die Möglichkeit, einem Bewerber mehrere Stimmen zu geben (kumulieren).Bei der letzten Kommunalwahl konnten für einen Kandidierenden bis zu 3 Stimmen abgegeben werden. Dies würde bei der diesjährigen Wahl zur Ungültigkeit des Stimmzettels führen.

Wir bitten hier deshalb besonders um Beachtung!

Wahlvorschlag