Namensänderung bei Heirat des Hundehalters
Ihre Ansprechpartner:
Birgit TreiberVerfahrensbeschreibung:
Ändert sich der Name des Hundehalters, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.
Ablauf:
Die Namensänderung kann dem zuständigen Steueramt Ihrer Gemeinde formlos mitgeteilt werden. Je nach Angebot der Gemeinde steht die Änderungsmitteilung auch zum Download zur Verfügung.